Haben Sie sich jemals gefragt, ob Sie digitale Währungen wie Bitcoin und Ethereum für Sacheinlagen in Liechtenstein verwenden können?

Genau dies haben wir getan, um unsere alte No Limit Anstalt in die neue Equanimity AG umzuwandeln. Im selben Schritt haben wir auch unser Rebranding zu Equanimity bekannt gegeben. Equanimity wird im ersten Quartal 2020 auch in Singapur über equanimity.sg etabliert.

Wir haben daher BDO Liechtenstein konsultiert, um uns bei der Kapitalerhöhung von 30.000 CHF auf 50.000 CHF mit einer Sacheinlage in Form einer Mischung aus USDC, Bitcoin und Ethereum zu begleiten. Im Grunde hatten sie gehört, dass einige Gründungen bereits mit dieser Methode durchgeführt wurden – da man beispielsweise auch Gold als Sacheinlage einbringen kann – man benötigt lediglich einen externen Prüfer, der sicherstellt, dass das Vermögen/die Sache ungefähr diesen Wert hat. Wir fanden dies sinnvoll, da Liechtenstein eine der führenden Jurisdiktionen für Blockchain-bezogene Technologieunternehmen ist.

Das war die Liste der Dokumente, die wir für diesen Schritt vorbereiten mussten:

- Beschluss des Inhabers der Gründerrechte

- Statuten (2-fach)

- Erklärung zum Kapitalerhöhungsbericht

- Kapitalerhöhungsbericht BDO (Liechtenstein) AG

- Annahmeerklärung Verwaltungsrat

- Annahmeerklärung Revisoren

Wir haben auch einen Termin beim örtlichen Handelsregister in Liechtenstein vereinbart, um die Änderungen entsprechend einzutragen. Ich glaube, es war um den 4. September herum, als der Termin stattfand, und die Kurzfassung war, dass das Handelsregister kürzlich entschieden hat, derzeit keine digitalen Währungen als Mittel für Sacheinlagen zu akzeptieren (selbst mit dem Gutachten eines qualifizierten Prüfers), und dies könnte sich in Zukunft wieder ändern, da es wie oben erwähnt Fälle gab, in denen dies kein Problem war. Dies bedeutet für uns abzuwarten, was die formelle Stellungnahme in den nächsten Wochen/Monaten sein wird, insbesondere wenn Liechtenstein das Blockchain-Gesetz hoffentlich Ende Oktober verabschieden wird. Wenn Sie dasselbe vorhaben und Ihre Anstalt in eine Aktiengesellschaft umwandeln möchten, können Sie sich gerne an uns wenden, falls Sie Hilfe bei den bereitzustellenden Dokumenten benötigen. Sie können sich natürlich auch direkt an www.bdo.li wenden.